Hygienekonzept

Stand 10.07.2020

Arnstein, den 10.07.2020



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Julia Ulbrich
(Hygienebeauftragte des SV Welbsleben e.V.)


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Vorstand



Allgemeines

Der SV Welbsleben verfügt nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen ausgearbeiteten Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Spieler und aller am Fußballsport und Gymnastik beteiligten Personen beizutragen.
Der vorliegende Rahmen-Hygieneplan Corona des SV Welbsleben gilt, solange die Pandemie-Situation im Land besteht.


Alle Mitglieder, Übungsleiter sowie alle weiteren regelmäßig im Verein arbeitenden Personen sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygieneweise der Gesundheitsbehörden und Dachverbände (LSB, FSA, etc.)zu beachten und in Absprache mit dem Vorstand bei Neuerungen umzusetzen.

Die Ausübung von nichtkontaktfreien Sportarten ist auf maximal 50 Sporttreibende

begrenzt. Die Teilnehmerzahl bei den Sportveranstaltungen des Vereins ist im Freien auf maximal 1 000 Personen zugelassen. Die Teilnehmerzahl zur Nutzung der Sporthalle wird auf 50 Personen begrenzt.

Über die Hygienemaßnahmen sind die Spieler und die Mitglieder in geeigneter Weise durch den Vorstand oder eine von ihr beauftragte Person zu unterrichten.
Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln ist mit allen Mitgliedern und Spielern zu thematisieren.

Es wird empfohlen, alle Personen, die regelmäßig die Sportstätte betreten (Sportler/

Sportlerinnen/Trainer/Trainerinnen, weiteres Personal), über die Auflagen/Regeln zu belehren und dies zu dokumentieren.

Bei allen Veranstaltungen hat der Veranstalter über die Maßgaben nach § 1 Abs. 1 der 7.
Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt hinaus die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer.

Persönliche Hygiene

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen:

  • bei Krankheitszeichen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben
  • Mindestabstände einhalten 1,5 Meter
  • mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen
  • keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
  • Gegenstände wie persönliche Trinkflaschen, eigene Sporttasche, Müsliriegel u.ä. dürften nicht mit anderen Personen geteilt werden
  • vom Verein werden keine Getränke zur Verfügung gestellt
  • den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken möglichst minimieren, z.B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen

Husten- und Niesetikette: 

Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen!

Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

  • Gründliche Händehygiene Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Trainingsgeländes; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang)
  • damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Die Handcreme ist für den Eigengebrauch von zu Hause mitzubringen
  • Händedesinfektion: Grundsätzlich: Durchführung der Händedesinfektion ist zu praktizieren und zwingend vorgeschrieben
  • den Spielern ist die korrekte Anwendung einer Händedesinfektion ggf. zu erläutern
  • ferner sind Übungsleiter darauf hinzuweisen, dass Desinfektionsmittel nie unbeaufsichtigt zusammen mit Spielern in einem Raum sein dürfen
  • allen Beteiligten und Verantwortlichen ist die Möglichkeit der leichten Entflammbarkeit zu verdeutlichen, um den achtsamen Umgang zu schulen und ein Runterfallen der Flaschen möglichst auszuschließen
  • das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist, nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem
  • dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werden.
  • dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten
    Achtung! Händedesinfektionsmittel enthalten Alkohol und dürfen nicht zur Desinfektion von Flächen verwendet werden. Explosionsgefahr!
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Behelfsmasken) sollten während des Aufenthalts in geschlossenen Vereins-räumen von Verantwortlichen, Übungsleitern sowie Mitgliedern getragen werden
  • diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Verein gestellt
  • mit einem MNS oder einer textilen Barriere können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden
  • das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz)
  • dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird

Trotz MNS sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten

  • das prophylaktische Tragen von Infektionsschutzhandschuhen wird nicht empfohlen.  

Raumhygiene

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Trainingsbetrieb ein Abstand von mindestens 1,5 Meterneingehalten werden.


Reinigung = Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften in geschlossenen Trainingsräumen, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 15 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht eines Trainers geöffnet werden. Räume ohne (zu öffnende) Fenster können nicht zu Beratungsgesprächen mit Spielern oder unter sonstigen Beteiligten verwendet werden. 

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen / Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine hygienische Reinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.  

Ergänzend dazu gilt:

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

In den Trainingsräumen steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in geschlossenen Räumen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen.

Hier ist die ansonsten übliche Reinigung völlig ausreichend.

Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung).

Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Dies darf nur auf Anordnung einer Gesundheitsbehörde erfolgen. Die Einwirkzeit bzw. Benetzungszeit ist zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine anschließende Grundreinigung erforderlich.


Folgende Areale der genutzten Räume bei Hallentraining werden mit den üblichen Reinigungsmitteln (Detergenzien) besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden: 

• Türklinken und Griffe (z. B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen
• Treppen- & Handläufe
• Lichtschalter
• Tische
• und alle sonstigen Griffbereiche

Computermäuse und Tastatur sind von den Benutzern nach der Benutzung selbst mit geeigneten Reinigungsmitteln zu reinigen. Die Müllbehälter sind täglich zu leeren. 

Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Abfallbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten.
Damit sich nicht mehr Spieler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss zumindest unmittelbar vor Öffnung bzw. unmittelbar nach der Schließung durch einen Übungsleiteroder eine andere geeignete Person eine Eingangskontrolle durchgeführt werden.

Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur maximal ein Spieler aufhalten darf (ggf. sind die Toiletten geschlossen. Schlüssel kann beim Übungsleiter abgeholt werden).
Die Toiletten sind regelmäßig auf Funktions- und Hygienemängel zu prüfen.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen.

Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. 

Infektionsschutz bei Ausübung des Trainingsbetriebes

• Eine rechtzeitige Rückmeldung, ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen, auf persönliche Körperkontakte wie Händeschütteln etc. wird verzichtet
• Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.
• Beim Training im Kinderbereich sollte eine Platzhälfte von lediglich einer Mannschaft genutzt werden.
• Beim Training im Jugend- und Seniorenbereich sollte einer Mannschaft der gesamte Platz zur Verfügung stehen.

  • die Spieler sollten in der Regel fertig umgezogen zum Trainingsbetrieb erscheinen
  • in jedem Fall ist bei der Nutzung von Umkleide- und Sanitärbereich der Mindestabstand einzuhalten
  • Mitglieder / Spieler mit Risikofaktoren trainieren separat
  • individuell nehmen ggf. nicht am Trainingsbetrieb statt, um andere Spieler und/oder sich selbst nicht zu gefährden
  • der Abstand zwischen den Trainierenden bei entsprechenden Vorgaben der Trainingsübungen durch den Übungsleiter
  • bevorzugt werden Passübungen, Torschuss etc.
  • jede Berührung der Schleimhäute (Mund, Nase, Augen) durch den Spieler selbst ist zu vermeiden
  • bei Verdachtsfällen ist ein medizinischer Nachweis einer negativen Testung auf Corona zu erbringen
  • sämtliches Trainingsmaterial wird vor, während und nach dem Trainings- und Spielbetrieb desinfiziert
  • es werden keine Fahrgemeinschaften gebildet
  • nur im selben Haushalt lebende Spieler (WG / Vater/ Mutter /Sohn / Tochter etc.) dürfen sich im gleichen Fahrzeug befinden

•  Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich

für den Spielbetrieb ergänzend gilt:

  • jede Mannschaft wird dazu aufgefordert Kontaktdaten aller Spieler und Funktionäre zu übermitteln und zu erklären, dass keinerlei Symptome im Zusammenhang mit dem Corona-Virus vorhanden sind à hierzu wird von jedem Spieler ein Fragebogen ausgefüllt
  • Die Mannschaften sollten zeitlich und/oder räumlich bei Ankunft an der Spielstätte entkoppelt werden. Zudem empfehlen wir -wenn möglich- unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder eine großräumige Trennung.
  • der Mindestabstand in den Umkleidekabinen ist jederzeit zu wahren
  • Die Duschen sind jeweils nur von Kleingruppen unter Wahrung des Mindestabstandes zu nutzen
  • Spielbälle werden vor und während des Fußballspiels desinfiziert
  • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken (ca. 30-40Min. für den einzelnen Spieler).
  • Bei Equipment- und „Passkontrolle“ sollen alle Beteiligten Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Die Mindestabstandsregelung beim Gang zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Warming-up, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
  • Mannschaftsbesprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregel erfolgen.
  • Auswechselbänke „clean“ – nur Trainer*in, Co-Trainer*in und Mannschaftsbetreuer*in zzgl.max. 6 Auswechselspieler*innen; Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand ist zu gewährleisten).
  • Ersatzbank-Erweiterungsmöglichkeiten mit zusätzlichen Stühlen/Bänken in Erweiterung der Ersatzbänke
  • Die Spielbälle werden vor und während des Fußballspiels desinfiziert.

Wegführung

Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Spieler gleichzeitig auf das Trainingsgelände bzw. auf das / vom Spielfeld gehen. Die Vorstandschaft ist aufgefordert, ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung zum Trainingsgelände und der Spielstätte zu entwickeln und die Spieler und Mitglieder des Vereins zu unterrichten.

Für räumliche Trennungen kann dies z. B. durch Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder den Wänden erfolgen und/oder Verteilung von verschiedenen Teams eines Vereins auf verschiedene Trainingsstätten.

Teambesprechungen/Vorstandssitzungen

Besprechungen müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Telefonkonferenzen oder Videokonferenzen werden bevorzugt.

Meldepflicht

Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist dem Vorstand von dem Erkrankten telefonisch mitzuteilen.

Das gilt auch für sämtliche Verantwortliche und Mitglieder des SV Welbsleben. 

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen im Sportverein dem Gesundheitsamt zu melden. 

Schlussbestimmung

Die hohe Anforderung an den Verein besteht darin, dass alle Hygienemaßnahmen umgesetzt werden, um der Pflicht zur Mitwirkung der Eindämmung nachzugehen.

Bei Verstößen gegen die Hygienemaßnahmen seitens der Sportler des Vereins, muss die Teilnahme am Training untersagt werden. Wir gehen davon aus, dass sowohl Sportler, Übungsleiter als auch alle Mitwirkenden alles dafür tun, den Vereinsbetrieb wieder aufnehmen zu können und dennoch das Risiko einer Infektion minimal zu halten und alle entsprechenden Schutzmaßnahmen umzusetzen.